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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen / Verkaufs- und Lieferbedingungen

 

1.) Auftragsannahme

Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Dies gilt auch für Ergänzungen, Änderungen, Streichungen und sonstige Vereinbarungen. Wir nehmen nur Aufträge zu den nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen an, die für alle unsere Lieferungen gelten. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur, soweit sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt worden sind.

 

2.) Preise und Termine

Die in der schriftlichen Auftragsbestätigung genannten Preise sind verbindlich. Nimmt der Käufer jedoch die angebotene Ware nicht an dem in der Auftragsbestätigung genannten Termin ab, so können wir die Preise des Liefertages berechnen. Der Liefertermin wird nach Möglichkeit eingehalten, ist aber unverbindlich. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

 

3.) Versand

Die Lieferungen erfolgen ab Werk oder ab Lager. Mit der Übergabe an den Transportführer gehen Gefahr, Bruchrisiko sowie Beweislast bezüglich ordnungsgemäßer Verpackung und Verladung auf den Käufer über. Dies gilt auch bei Franko-Lieferung. Bei Anlieferung mit unserem Wagen oder mit dem Wagen des Lieferwerkes gilt die Übergabe spätestens als erfolgt, wenn die Ware dem Empfänger vor der Anlieferungsstelle auf der befestigten Fahrbahn auf dem Wagen zur Verfügung steht. Das Abladen ist alleinige Angelegenheit des Käufers. Etwaiges Abladen durch das Wagenpersonal oder dessen Hilfeleistung beim Abladen bedeuten nicht die Übernahme einer weiteren Gefahr oder Haftung. Es ist alleinige Aufgabe und Verpflichtung des Käufers, für geeignete Abladevorrichtungen zu sorgen und die erforderlichen Arbeitskräfte beim Abladen zu stellen. Wenn die Einlagerung der Ware bei uns erforderlich wird, erfolgt diese auf eigene Gefahr und Kosten des Käufers. Soweit auf Wunsch des Käufers eine Versicherung durch uns, oder das Lieferwerk abgeschlossen wird, gehen die Kosten zu Lasten des Käufers; wir handeln in solchen Fällen nur als Vermittler unter Ausschluss jeder Verantwortung.

 

4.) Mängelrüge/Haftung

Mängelrügen sind unverzüglich schriftlich unter Angabe der Gründe zu erheben. Bei berechtigten Beanstandungen steht uns die Befugnis zu, nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Rücktritt oder Minderung kann der Käufer erst dann verlangen, wenn wir innerhalb von 8 Wochen nach Eingang der berechtigten Mängelrüge dieser nicht abgeholfen haben.

 

5.) Rücktrittsrecht

Der Käufer ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, falls ein verbindlicher vereinbarter Liefertermin um 4 Wochen überschritten wird und eine dann vom Käufer schriftlich zu setzende zweiwöchige Nachfrist fruchtlos verstreicht. Die Überschreitung des Liefertermins mit einer verhältnismäßig geringfügigen Teilmenge berechtigt nicht zum Rücktritt.
Folgende Umstände berechtigen uns zum Rücktritt:

a) Unvorhergesehene technische Schwierigkeiten, die in der Art des Auftrages liegen und seine Ausführung für uns oder unsere Lieferwerke unmöglich oder unzumutbar machen.

b) Krieg, Streik, Unregelmäßigkeiten in der Rohstoff- und Energiezufuhr sowie alle anderen Fälle wesentlicher Betriebsstörungen oder höhere Gewalt bei uns oder unseren Lieferwerken.
Der Rücktritt ist binnen 14 Tagen, nach Kenntnis der zum Rücktritt berechtigten Umstände, schriftlich zu erklären.

 

6.) Zahlung

Alle Rechnungen sind zum vereinbarten Fälligkeitstermin zu bezahlen. Finanzielle Unklarheiten beim Käufer nach Auftragsannahme berechtigen uns, die Auslieferung von einer Bar-Vorauszahlung oder von einer anderweitigen Sicherheit (Bankbürgschaft) abhängig zu machen. Im Falle der Bar-Vorauszahlung gilt unsere Skontoregelung entsprechend. Skonti entfallen, wenn nicht spätestens mit Eingang des skontobegünstigten Rechnungsbetrages auch alle sonstigen Rechnungen beglichen werden.
Bei Zahlungsverzug bezüglich mindestens zweier Rechnungsbeträge, bei Zahlungseinstellung, bei Beginn außergerichtlicher Vergleichsverhandlungen oder bei Stellung eines Antrages auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens durch den Käufer werden alle unsere Rechnungen sofort fällig. Vereinbarte Abzüge vom Rechnungsbetrag, wie Rabatte, Skonti usw. dürfen nicht mehr vorgenommen werden.

 

7.) Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen von uns gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind.

 

8.) Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für die Geschäftsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht. Erfüllungsort für die Lieferung ist der Sitz des Lieferwerkes bzw. des Auslieferungslagers. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das AG Leutkirch / LG Ravensburg.

 

9.) Vertragsergänzung

Ist eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine andere Bestimmung zu ersetzen, die ihrem Sinn in rechtlicher und wirtschaftlicher Beziehung am nächsten kommt.

 

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